Kurzantwort
Für normale Benutzer begrenzt Synapcus den zulässigen Zeitraum für Zeitnachweise über die Systemkonfiguration. Standardmäßig kann der Vormonat nur bis zu einem konfigurierten Stichtag – ohne abweichende Einstellung bis zum 8. des aktuellen Monats – bearbeitet werden. Danach beginnt der zulässige Rückwirkungszeitraum am ersten Tag des aktuellen Monats.
Zeitnachweise
Der Code berücksichtigt:
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einen konfigurierbaren Stichtag für den Vormonat,
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eine konfigurierbare maximale Anzahl zukünftiger Tage,
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Ausnahmen für berechtigte Rollen wie Administration, Personal, Controlling, Geschäftsleitung oder Sekretariat.
Liegt der gewünschte Tag außerhalb des zulässigen Bereichs, muss eine berechtigte Stelle die Korrektur durchführen oder den Zeitraum prüfen.
Abwesenheiten
Abwesenheitsanträge erzeugen – außer bei Reisen – automatisch zugehörige Zeitnachweise. Bei Änderungen wird der Zeitraum dieser Einträge aktualisiert. Beim Stornieren werden die automatisch erzeugten Zeitnachweise entfernt.
Vorgehen bei einer rückwirkenden Korrektur
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Betroffenen Monat und Datensatz bestimmen.
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Prüfen, ob der Zeitraum noch bearbeitbar ist.
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Bei genehmigten Abwesenheiten den Antrag über den vorgesehenen Statusweg ändern oder stornieren.
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Monats- und Jahresblatt anschließend neu prüfen.
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Bei älteren Monaten Personalabteilung oder Administration einbeziehen.