Synapcus Benutzerhandbuch
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Kann eine aktive oder abgeschlossene Anstellung gelöscht werden?

Kurzantwort

Technisch kann auch eine aktive oder bereits abgelaufene Anstellung gelöscht werden, solange keine Folgeanstellung mit ihr verknüpft ist. Der Status „geplant“, „aktiv“ oder „abgelaufen“ ist in der aktuellen Löschprüfung nicht das entscheidende Kriterium.

Wann verhindert Synapcus das Löschen?

Synapcus verhindert das Löschen einer Anstellung, wenn bereits eine nachfolgende Anstellung über die Anstellungskette verknüpft ist. In diesem Fall muss zuerst die zeitliche und fachliche Kette geprüft werden.

Warum ist trotzdem Vorsicht erforderlich?

Beim Löschen wird die Anstellung technisch als entfernt gekennzeichnet. Damit können zusammenhängende Personal-, Arbeitszeit- und Auswertungsdaten ihre Grundlage verlieren. Vor dem Löschen müssen deshalb mindestens geprüft werden:

  • Monats- und Jahresblätter,

  • Zeitnachweise und Abwesenheiten,

  • Urlaubs- und Überstundensalden,

  • vorherige und nachfolgende Anstellungen,

  • Projektbeteiligungen und Abrechnungsdaten.

Empfehlung

  • Fehlerhafte geplante Anstellung ohne Folgedaten: korrigieren oder löschen.

  • Laufende oder abgelaufene Anstellung mit bereits erzeugten Daten: möglichst korrigieren oder ordnungsgemäß kürzen.

  • Anstellung mit Folgeanstellung: nicht löschen; zunächst die Anstellungskette prüfen.

  • Bei Unsicherheit: Personalabteilung oder Synapcus-Administration einbeziehen.

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