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Wie bilde ich Mutterschutz und Elternzeit in Synapcus ab?

Kurzantwort

Synapcus stellt für Anstellungen die Beschäftigungsarten „Mutterschutz“ und „Elternzeit“ bereit. Solche Phasen sollten als eigenes Anstellungsintervall geführt werden, damit Zeitraum und Soll-Werte historisch getrennt bleiben.

Vorgehen

  1. Legen Sie den Beginn der neuen Phase fest.

  2. Teilen Sie die laufende Anstellung über Duplizieren und kürzen.

  3. Wählen Sie in der neuen Anstellung die passende Beschäftigungsart:

    • Mutterschutz oder

    • Elternzeit.

  4. Prüfen und ändern Sie Arbeitswochenprofil, Sollstunden, Vergütung und Urlaubswerte entsprechend der betrieblichen Regelung.

  5. Kontrollieren Sie die neu erzeugten Monats- und Jahresblätter.

  6. Planen Sie die Rückkehr als weiteres Anstellungsintervall.

Wichtig

Die Beschäftigungsart der Anstellung bildet den personalwirtschaftlichen Zeitraum ab. Ein eventuell zusätzlich benötigter Abwesenheits- oder Genehmigungsprozess ist davon getrennt und richtet sich nach dem im Unternehmen eingerichteten Verfahren.

Rückkehr

Für die Rückkehr wird eine Folgeanstellung mit dem tatsächlichen Wiedereinstiegsdatum und den dann gültigen Soll-Werten angelegt. Prüfen Sie dabei besonders:

  • Arbeitszeitmodell,

  • Resturlaub,

  • Organisationszugehörigkeit,

  • Kostenstelle,

  • Benutzerzugang.

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