Kurzantwort
Wird das Enddatum einer Anstellung vorgezogen, endet auch das zugehörige Arbeitszeitintervall entsprechend früher. Das letzte Monatsblatt und das Jahresblatt müssen anschließend kontrolliert werden, damit Sollstunden, Urlaub und Überstunden zum tatsächlichen Austrittsdatum passen.
Auswirkungen
-
Das letzte Monatsblatt endet am Enddatum der Anstellung, wenn dieses vor dem Monatsende liegt.
-
Sollstunden werden nur für den gültigen Zeitraum der Anstellung berücksichtigt.
-
Das Jahresblatt fasst die Werte des verkürzten Anstellungsintervalls zusammen.
-
Urlaub, Überstunden, Gleitzeit und Auszahlungen können sich verändern.
-
Zeitnachweise und Abwesenheiten nach dem neuen Enddatum müssen geprüft werden.
Nach der Kürzung kontrollieren
-
Start- und Enddatum des letzten Monatsblatts.
-
Soll- und Iststunden.
-
Resturlaub und genommene Urlaubstage.
-
Überstunden, Kappungen und Auszahlungen.
-
Offene oder nachträglich erfasste Zeitnachweise.
-
Abwesenheiten, die über das Austrittsdatum hinausreichen.
Bei Abweichungen sollte die Personalabteilung die betroffenen Monats- und Jahresblätter prüfen, bevor der Mitarbeiter vollständig deaktiviert wird.